Nationalhymne

Das Deutschlandlied geht auf die liberale Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts zurück. Den Text verfasste Heinrich Hoffmann, der seinen Namen mit dem Zusatz "von Fallersleben" versah, ein nationalliberaler Dichter, der 1842 wegen seiner Werke seine Professur in Preußen verlor.

 

Das "Lied der Deutschen" schrieb er am 26. August 1841 bei einem Aufenthalt auf der damals britischen Insel Helgoland. In den Text flocht er Zitate und Anspielungen aus anderen populären Liedern ein. Die Melodie, die vor dem Gedicht entstand und die der Dichter bereits als Vertonung im Sinne hatte, wurde von Joseph Haydn 1797 für den Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" als Kaiserhymne "Gott erhalte Franz den Kaiser, unseren guten Kaiser Franz" komponiert.

Das Deutschlandlied konnte sich zunächst gegen die Konkurrenz anderer Lieder nicht durchsetzen. Nach 1871 wurde, wo immer sich Kaiser Wilhelm I. zeigte, die zur Kaiserhymne umbenannte preußische Königshymne "Heil dir im Siegerkranz" gesungen. Erst um die Jahrhundertwende wurde das Hoffmann´sche Lied populär.

1922 wurde das Deutschlandlied durch Reichspräsident Friedrich Ebert in seiner Rede zum dritten Jahrestag der Weimarer Verfassung öffentlich proklamiert, auch wenn an diesem Tag der Begriff Nationalhymne noch nicht verwandt wurde. In der Rede Friedrich Eberts hieß es: "Einigkeit und Recht und Freiheit - dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; er soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten."

In der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde dieses Staatsymbol, ebenso wie die Flagge, im Sinne der Diktatur umgedeutet: man sang die erste Strophe des Deutschlandlieds in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, einem nationalsozialistischen Kampflied.

Die junge Bundesrepublik tat sich mit der Entscheidung über eine Nationalhymne schwer. Im Gegensatz zur Bundesflagge wurde im Grundgesetz hierzu keine Festlegung getroffen. Eine Regelung erfolgte erst 1952. Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer bat den Bundespräsidenten in einem Schreiben vom 29. April 1952, "das Hoffmann-Haydn´sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden." Prof. Dr. Theodor Heuss gab hierzu mit seinem Antwortschreiben vom 2. Mai 1952 seine Zustimmung. Sein vorausgehender Versuch, eine neue Hymne zu initiieren, hatte keinen Erfolg.

In der DDR wurde 1949 eine eigene Hymne geschaffen; den Text ("Auferstanden aus Ruinen") dichtete Johannes R. Becher, die Melodie stammt von Hanns Eisler. Seit Beginn der 70er Jahre beschränkte man sich allerdings unter Weglassen des Textes auf das Abspielen der Melodie. Grund hierfür war die im Text beschworene Einheit Deutschlands, die für das DDR-Regime zur damaligen Zeit kein aktuelles politisches Ziel mehr darstellte.

Eine Passage aus diesem Text kam dennoch zu einer späten, aber durchschlagenden historischen Wirkung: in der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 wurde die Textzeile "Deutschland, einig Vaterland" von den Demonstranten auf den Straßen der DDR als Forderung skandiert. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands erklärten Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in einem Briefwechsel vom August 1991 die dritte Strophe des Deutschlandlieds zur Nationalhymne.